DWV-Schauklassen
AZ-DWV-Schauordnung
Stand 1.4.2008
1. Die Schauordnung beruht auf dem Beschluss der AZ-DWV-Tagung 1971 und den Änderungsbeschlüssen der folgenden Tagungen - zuletzt im Jahre 2008 - sowie auf den allgemeinen Schaurichtlinien der AZ.
Diese Schauordnung ist für Wellensittiche auf allen AZ-Schauen verbindlich.
2. Alle entgegenstehenden Beschlüsse sind aufgehoben.
3. Die Bundesschau findet Ende November statt. Die Einlieferung der Wellensittiche erfolgt am Donnerstag vor dem Schautermin. Das Wellensittich-Europa-Championat findet am letzten Wochenende im August statt. Die Einlieferung erfolgt am Freitag vor dem Schautermin.
4. Es gelten von unten nach oben folgende Ausstellerstufen:
Anfänger-Stufe |
(A-Stufe) |
Züchter-Stufe |
(Z-Stufe) |
Fortgeschrittenen-Stufe |
(F-Stufe) |
Champion-Stufe |
(CH-Stufe) |
5. Auf- und Abstieg
Der Aufstieg in die nächst höhere Stufe erfolgt, wenn
5.1. innerhalb derselben Ausstellerstufe auf Bundesschauen entweder vier Klassensiege mit jeweils einer Goldmedaille oder sechs AZ-Medaillen errungen sind und
5.2. das Mitglied innerhalb derselben Ausstellerstufe auf drei verschiedenen AZ- Bundesschauen Wellensittiche ausgestellt hat.
Ist nur die Voraussetzung unter 5.1. erfüllt, wird das Mitglied auf seinen, an den AZ-DWV-Vorstand einzureichenden, schriftlichen Antrag hin der nächst höheren Ausstellerstufe zugeteilt.
5.3.1. Ab Schausaison 2004 gelten für den Aufstieg in die nächsthöhere Züchterstufe auch die 20 Landesgruppensieger sowie das Landessiegergegengeschlecht (wenn es kein Landesgruppensieger ist) sowie alle Gruppensieger auf Landesschauen, wenn mindestens zehn Käfige in der Gruppe ausgestellt sind.
5.3.2 Ab Schausaison 2006 gelten für den Aufstieg in die nächsthöhere Züchterstufe auch der beste Jungvogel, Jungvogel-Gegengeschlecht, Altvogel und Altvogel-Gegengeschlecht (wenn sie keine Schausieger bzw. Schausieger-Gegengeschlecht sind).
5.3.3 Stufensieger (CH, F, Z und A) auf der AZ-Bundesschau zählen ab 2007 wie eine Klassensiegermedaille für den Aufstieg.
5.3.4 Europa-Championat gilt analog wie Landesschauen (nur für AZ-Mitglieder)
5.4. Für den Aufstieg in eine höhere Züchterstufe muß jedoch mind. eine Medaille bei einer AZ-Bundesschau gewonnen werden, sowie einmal auf einer AZ-Landesschau aktiv ausgestellt werden.
5.5. Wer in den jeweiligen Züchterstufen innerhalb einer von drei aufeinanderfolgenden Bundesschauen – hierbei wird das Jahr einer aktiven Bundesschauzuchtrichter- oder Hilfszuchtrichtertätigkeit in der AZ-DWV-Arbeitsgemeinschaft nicht mitgezählt – mit seinen fünf bestplazierten Käfigen nicht wenigstens die Platzsumme 21 bei CH-Stufe, 23 bei F-Stufe und 26 bei Z-Stufe unterschreitet, wird ab der darauf folgenden Bundesschau wieder der jeweils niedrigen Züchterstufe zugeteilt. Nicht plazierte und/oder nicht ausgestellte Käfige werden hierbei je Käfig mit acht Punkten gewertet. Den Züchtern der A-Stufe, die drei Jahre hintereinander auf der AZ-Bundesschau nicht aktiv ausgestellt haben, werden die bereits errungenen Medaillen nicht mehr gewertet.
5.6. Die Landesgruppensieger und das Landessieger-Gegengeschlecht zählen gegen den Abstieg wie ein erster Platz auf der AZ-Bundesschau zum Erhalt der Ausstellerstufe.
Jeder Aussteller ist jedoch verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens einmal auf der AZ-Bundesschau auszustellen.
5.7. Mitglieder, welche auch anderen Wellensittich-Vereinen oder Verbänden angehören, stellen bei erstmaliger Beschickung einer AZ-DWV-Schau in der Stufe aus, welcher sie bei dem anderen Verein/Verband zu dieser Zeit angehören. Ab diesem Zeitpunkt finden die AZ-DWV-Richtlinien Anwendung.
5.8 Die Zahl der Gruppensieger auf der Bundes-, Landes- und Europaschau beträgt ab Schausaison 2004 = 64 Stück.
5.9. Wer 15 Jahre (Zuchtrichter- und Hilfszuchtrichtertätigkeiten werden mitgerechnet) aktiv bei AZ-Bundesschauen ausgestellt und ununterbrochen der CH-Stufe angehört hat erhält den Titel „ Ehren-Champion“ auf Lebenszeit. Wobei aktiv ausstellen tatsächlich ausstellen und nicht nur melden bedeutet. Der Titel „Ehren-Champion“ ist Personen bezogen. Partner von Zuchtgemeinschaften müssen diesen Titel jeder für sich erringen.
5.10. Aufstiegsanträge müssen bis Ende März beim AZ-DWV-Obmann vorliegen.
6. Die Bewertung erfolgt nach dem Plazierungssystem von 1–7.
7.1. Die Schauklasseneinteilung des AZ-DWV lautet: (siehe Schauklasseneinteilung).
7.2. Die AZ-Bundesschau, AZ-Landesschau sowie das Wellensittich-Europa-Championat werden nach dem starren Klassensystem bewertet.
Ausnahmen gelten u.a. für Dunkelfarben bei:
Zimt |
Zimt Opalin |
Opalin |
Rez.-Schecken |
Austr.- Schecken |
Spangle |
Bei diesen Gruppen werden nur dann eine oder mehrere Schauklassen separat bewertet, wenn mindestens sieben Vögel von mindestens zwei Ausstellern gemeldet sind.
Der Rest der Gruppe wird zu einer Schauklasse zusammengelegt. Ist keine Schauklasse der Gruppe voll, so wird diese zusammen bewertet.
7.3. Für neu aufgetretene Mutationen werden erst dann eigene Schauklassen eingerichtet, wenn diese mindestens drei Jahre von mehreren Züchtern auf der AZ-Bundesschau ausgestellt waren.
8.1. Bei stärkerer Beschickung sind weitere Unterteilungen der Schauklassen zu lässig, wenn sich dadurch mind. eine volle Schauklasse (mind. sieben Käfige von mind. zwei Ausstellern) ergibt.
8.2. Bei geringerer Beschickung können Schauklassen auf Landesschauen wie folgt zusammengelegt werden:
1. Zusammenlegung ist bei vollen Schauklassen nicht zulässig. Eine volle Schauklasse darf auch nicht mit einer nicht vollen zusammengelegt werden. |
2. Zusammenlegung ist nur innerhalb derselben Aussteller- und Altersstufe zulässig. |
3. Zusammenlegung ist nur innerhalb der selben Schaugruppe zulässig. |
4. Der Klassenerste, muss um den Gruppensieger, wird er Gruppensieger, um den Bundesgruppensieger, sowie auch um den Bundessieger mit konkurrieren. Wird er Gruppen-, Bundesgruppen- oder Bundessieger, so erhält er die entsprechende AZ-Medaille. |
8.3. Ermittlung der besten Gesamtleistung:
Bundessieger |
= 6 Punkte |
Bundessieger-Gegengeschlecht |
= 5 Punkte |
Bester Jungvogel |
= 4 Punkte |
Bundesgruppensieger |
= 3 Punkte |
Gruppensieger |
= 2 Punkte |
Klassensieger |
= 1 Punkt |
9. Erreicht oder überschreitet die Gesamtselbstzuchtkäfigzahl einer Schau 800, so muss nach Jung- und Altvögeln, sowie nach Geschlechtern getrennt werden. Es gelten die unter Ziffer 7.1 genannten Schauklassennummern .
Wird in der Voranmeldung kein Geschlecht angegeben, wird der Vogel als 1,0 gewertet. In allen Ausstellerstufen sind bei AZ-Schauen für die Konkurrenz um die Sieger und um Medaillen nur Selbstzuchtvögel, die einen geschlossenen Ring des ausstellenden AZ-Mitgliedes tragen (AZ-DWV ein anderer von der AZ anerkannter geschlossener Ring), zugelassen. Alle anderen Wellensittiche, gleich welcher Markierung, dürfen nicht ausgestellt werden.
9. Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger:
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Hellgrün 1
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Hellblau 2
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Graugrün 3
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Grau 4
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Dunkelfarben 5/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Gelbe/Weiße/Grauflügel 6/1-3
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Lutino/Albino 7/1-2
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Hellflügel/Opalin Hellflügel 8/1-2
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Zimter 9/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Zimt Opaline 10/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Opaline 11/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Gelbgesichter 12/1-4
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus DF-Spangle, Texas Clearbody, Neumutationen u. Halbseiter 13/1-4
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Lacewing 14/1-2
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Rezessive- Schecken 15/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Australische Schecken 16/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Spangle 17/1-5
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Falben, Dominante Kontinentale Schecken, Schwarzaugen u. Hauben 18/1-4
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Paare 19/1-4
Bundes-, Europa- bzw. Landesgruppensieger aus Kollektionen 20/1-4
11. Vorraussetzung für die Einlieferung sind:
11.1 Eine schriftliche Anmeldung aller Wellensittiche auf Formularen, die den AZN rechtzeitig beigelegt werden. Diese Formulare können auch der AZ-Homepage entnommen werden. Die vorschriftsmäßig ausgefüllten Formulare müssen beim AZ-DWV fristgerecht (siehe Meldeformular und AZN) eingehen.
11.2. Die Anmeldung wird nur dann bearbeitet und gewertet, wenn das Stand- und Kataloggeld bei Anmeldeschluss eingegangen ist.
11.3. Stimmt die angegebene Mutation/Farbe nicht mit der angegebenen Schauklasse überein, so ist die angegebenen Schauklasse für die Anmeldung verbindlich.
11.4. Bei den Dunkelfarben muss unbedingt die genaue Schauklassennummer angegeben werden. Beim Fehlen der Zahl hinter dem zweiten Schrägstrich wird der Vogel automatisch als Dunkelgrün eingeordnet.
Gleiches gilt sinngemäß für alle Schauklassen der Dunkelfarben.
12.Medaillen- und Diplomvergabe auf dem Europa-Championat.
Seit 1992 werden auf dem AZ-Wellensittich-Europa-Championat Medaillen vergeben.
12.1. Vergabemodus:
Klassensieger (bei voller Schauklasse) |
= Bronze |
Gruppensieger |
= Silber |
Europagruppensieger |
= Gold |
Europa-Sieger und Gegengeschlecht |
= Gold auf einem Teller |
12.2. Aufgrund der errungenen Medaillen können über mehrere Jahre Punkte für ein Diplom „ Europa-Champion“ gesammelt werden.
Punktevergabe:
Bronze |
= 1 Punkt |
Silber |
= 2 Punkte |
Gold |
= 3 Punkte |
Gold auf einem Teller |
= 5 Punkte |
Die Punkte werden nur in den Jahren gewertet, in welchen mindestens fünf Nationen am Championat teilnehmen. Das Diplom wird in dem Jahr ausgestellt, in dem 20 Punkte erreicht sind.
13. Käfige
Einzelne Wellensittiche und Paare müssen im WS-Einzelkäfig, Kollektionen (4 WS) im WS-Kollektionskäfig ausgestellt werden.
Es gelten folgende Maß-, Farb- und Ausstattungsvorschriften:
Einzelkäfig: Rückwand 4 mm Sperrholz oder 3,2 mm Hartfaser, alle anderen Teile 8 mm Sperrholz.
Außenmaße über alles: Breite 356 mm, Höhe 307 mm, Tiefe 165 mm. Seitenteile 2 Stück, Breite 161 mm, Höhe 291 mm. Die oberen, nach vorn zeigenden, Ecken der Seitenteile müssen in einem Radius von 20 mm abgerundet sein. Das rechte Seitenteil ist mit einer Tür versehen.
Türgröße: Höhe 95 mm, Breite 85 mm (Scharnier rechts angebracht).
Die Tür ist nach innen etwa 15 Grad schräg ausgeschnitten, dadurch kann es nach innen nicht aufgehen.
Boden: 356 x 161 mm.
Deckel: Mit ausgeschnittenem Griff 356 x 140 mm.
Vorderleiste: 340 x 68 mm.
Dachschräge: 340 x 145 mm (vordere und hintere Kante ist 30 Grad abgeschrägt), Anbringung im Winkel von 30 Grad.
Rückwand: 356 x 233 mm.
Sitzstangen: 2 Stück, Länge 114 mm, Stärke 14 mm.
Diese werden wie folgt angebracht: Maße verstehen sich Mitte Sitzstange, Höhe von unten und außen am Käfig gemessen 140 mm, in der Breite von außen links und rechts je 121 mm. Beim Norm-Vorsatzgitter sitzen die Stangen genau in der Mitte des Querstabes.
Seit 1990 sind auch WS-Austellungskäfige in Kunststoff nach der entsprechenden Norm zugelassen, wobei die Innenmaße eingehalten werden müssen.
Kollektionskäfig: Wie Einzelkäfig, aber Außenmaße über alles: Breite 514 mm, Höhe 330 mm, Tiefe 225 mm. Seitenteile: 219 x 314 mm (Tür 110 mm hoch, 100 mm breit mittig in Höhe und Breite der rechten Wand angeordnet)
Boden: 514 x 212 mm
Deckel: 514 x 194 mm.
Dachschräge: 498 x 198 mm.
Vorderleiste: 498 x 50 mm.
Rückwand: 514 x 243 mm (Stärke 6 mm).
Sitzstangen: Länge 194 mm, Stärke 14 mm
Gitter: 477 x 294 mm.
Allgemeines: Es sind nur weiße kurze Naschnäpfe zulässig, diese sind zwischen dem 4. und 5. Stab links anzubringen. Bei Einzelvögeln und Paaren ein Trinknapf. Bei Kollektionskäfigen sind zwei Trinknäpfe erforderlich.
Gitterfarbe weiß oder Edelstahl matt. Käfigfarbe innen weiß, außen schwarz.
Der Plazierungskartenhalter ist Bestandteil des Käfigs. Er muß an der vorderen Käfigleiste mittig angebracht sein.
Es gelten die beiden als Skizze bzw. als Foto abgebildeten Plazierungskartenhalter.
14. Seit Schausaison 1999 ist ein Zahlenschloß zugelassen. Die Codenummer ist bei Einlieferung zur AZ-Bundesschau und zum WS-EU-CH im verschlossenem Umschlag beim AZ-DWV-Obmann – und bei Landesschauen beim Gremiumsdelegierten zu hinterlegen.
15.1. Diese Richtlinien gelten für AZ-Landeschauen sowie für das Wellensittich-Europa-Championat entsprechend. Es kann jedoch auf Landesschauen bei einer Beschickung unter 200 Käfigen und/oder weniger als 5 Aussteller je Züchterstufe zusammengelegt werden, und bei weniger als 100 Wellensittichkäfigen kann eine Züchterstufentrennung ganz entfallen.